Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Ladeinfrastruktur
1. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Endkunden (Käufer / Auftraggeber, im Folgenden „Käufer“) und der SLH Smart Living Hub GmbH (Verkäufer / Auftragnehmer, im Folgenden „Verkäufer“), die ein Vertragsverhältnis über
- den Kauf und die Lieferung einer privaten Ladestation,
- die Installation einer privaten Ladestation, ODER
- die Durchführung eines Technik-Checks
2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.2. Bei Bestellung im Internet gibt der Käufer das Angebot nach Durchlaufen eines Onlinebestellprozesses mit Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ ab. Nachdem er seinen Auftrag abgeschickt hat, erhält er von dem Verkäufer eine E-Mail, die den Empfang seiner Bestellung bei dem Käufer bestätigt (Bestätigungs-E-Mail). Diese Bestätigungs-E-Mail stellt keine Annahme des Angebotes des Verkäufers dar, sondern informiert den Käufer nur darüber, dass sein verbindliches Angebot bei dem Verkäufer eingegangen ist. Die Auftragsdaten werden bei dem Verkäufer gespeichert.
2.3. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer zustande.
3. Leistungen des Verkäufers
3.1. Zusatzleistungen
- Optional kann der Verkäufer mit der Erbringung kostenpflichtiger Zusatzleistungen vom Käufer beauftragt werden.
- Für die Erbringung der Zusatzleistungen gelten ggf. gesonderte Gewährleistungs- und Garantiebedingungen.
3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.
4. Leistungszeiten des Verkäufers
4.1. Falls der Verkäufer einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Leistungstermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Leistungsfrist schuldhaft nicht einhält, oder wenn der Verkäufer aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung des Verkäufers setzen. Wenn der Verkäufer diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.
4.3. Die Leistungspflicht des Verkäufers ruht, wenn und solange der Käufer seinen Verpflichtungen, insbesondere seinen Mitwirkungs- und Zahlungspflichten, nicht nachkommt.
5. Pflichten des Käufers
5.1. Der Käufer ist für die Klärung folgender Fragen bzw. Erbringung folgender Leistungen vor Lieferung und Installation der privaten Ladestation verantwortlich:
- Etwaige rechtliche und steuerliche Fragen werden vom Käufer geklärt.
- Soweit öffentlich-rechtliche, baurechtliche oder privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder Mitteilungen erforderlich sind, ist der Käufer dafür verantwortlich, diese rechtzeitig einzuholen.
5.2. Sofern der Käufer kein Eigentümer der Immobilie und / oder des Grundstücks ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Eigentümer seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
5.3. Der Käufer hat für freien Zugang zu den für die Leistungserbringung relevanten Flächen zu sorgen.
5.4. Der Käufer ist verpflichtet, die übergegebenen Leistungsinformationen sorgfältig zu beachten.
5.5. Der Käufer ist verpflichtet, Aufwendungen des Verkäufers durch die Begutachtung einer Reklamation der Ladestation oder der Installation zu vergüten, falls kein Gewährleistungsfall vorliegt.
6. Lieferung
6.1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
6.2. Die Lieferzeit beträgt bis zu 14 Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. In den genannten Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
7.2. Die Zahlung erfolgt per Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal.
7.3. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.
7.4. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands pauschal 29 Euro pro Bestellung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Verkäufer behält das Eigentum an den einzelnen Haupt- und Zusatzkomponenten bis zur vollständigen Zahlung der aus dem Vertrag mit dem Käufer zustehenden Forderungen.
8.2. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, nicht über die Haupt- und Zusatzkomponenten verfügen und diese Dritten nicht zur Nutzung überlassen.
8.3. Ist der Käufer ein Unternehmer, der bei der Bestellung in Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Eigentumsvorbehalt für alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich der in Verbindung mit der Bestellung stehenden Forderungen.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die von dem Verkäufer unter noch bestehendem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren – insbesondere im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher – ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum von dem Verkäufer hinzuweisen. Der Käufer hat den Verkäufer darüber unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte wahren und durchsetzen kann.
9. Gefahrtragung
9.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Anlage bzw. deren einzelner Komponenten geht mit Versand bzw. Installation und Probebetrieb der Anlage, spätestens mit Unterzeichnung des Abnahme- oder Übergabeprotokolls auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Annahmeverzug befindet.
10. Sach- und Rechtsmängelgewährleistung
10.1. Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Garantie übernimmt der Verkäufer nicht.
10.2. Eine geringfügige Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit stellen keinen Mangel dar.
10.3. Gewährleistungsansprüche können vom Käufer nicht mehr geltend gemacht werden, sofern er selbst oder Dritte Veränderungen an der Anlage bzw. deren Komponenten vorgenommen haben; dies gilt dann nicht, wenn der Käufer nachweist, dass der betreffende Mangel nicht auf vorgenommene Änderungen an der Anlage zurückzuführen ist.
10.4. Werden dem Verkäufer seitens des Käufers bei einem Gewährleistungsfall falsche Angaben übermittelt, so haftet der Käufer für die daraus resultierenden Kosten (bspw. Handwerkerkosten).
10.5. Der Verkäufer haftet nicht für Herstellergarantien, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers hinausgehen. Diesbezüglich muss sich der Käufer selbst mit den jeweiligen Herstellern auseinandersetzen. Soweit hierfür erforderlich, wird der Verkäufer Ansprüche gegen Hersteller an den Käufer abtreten.
10.6. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für vom Käufer zur Verfügung gestellte Materialien oder Leistungen.
10.7. Offensichtliche Mängel muss der Käufer unverzüglich nach Montage der Anlage bzw. nach Übergabe schriftlich, bei dem Verkäufer anzeigen.
10.8. Der Käufer gewährt dem Verkäufer bzw. deren Beauftragten den für Installations-, Mängel- oder Schadensbeseitigungsmaßnahmen erforderlichen Zugang. Im Fall von dringend erforderlichen Maßnahmen ist von beiden Parteien sicherzustellen, dass diese auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten erfolgen können.
11. Haftung
11.1. Die Vertragspartner haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die der Vertragspartner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
11.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Vertragspartner nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
11.3. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in allen Fällen unberührt.
11.4. Der Verkäufer haftet nicht, soweit und solange er an der Durchführung des Vertrages durch höhere Gewalt (Unwetter, Streik, Krieg u.Ä.) oder sonstige Umstände, die er nicht zu vertreten hat und deren Beseitigung ihm nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
12. Rücktritt
12.1. Ein Rücktritt durch den Verkäufer ist möglich, wenn er aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Lieferanten trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts den Liefergegenstand nicht erhält. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung des Verkäufers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Der Verkäufer ist in diesem Fall alternativ zum Rücktritt berechtigt, dem Käufer andere Waren als vereinbart anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall ist der Verkäufer erst nach Ablehnung des Angebotes durch den Käufer oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
13.2. Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Sitz des Auftragnehmers.
14. Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingerichtet. Die ist unter folgendem Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Verkäufer nimmt an Streitbeilegungsverfahren an Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil.
Muster-Widerrufsformular für die Durchführung eines Technik-Checks und/oder den Kauf und die Lieferung einer privaten Ladestation
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an: SLH Smart Living Hub GmbH, Nordstraße 10, 83253 Rimsting. Alternativ per E-Mail an: service@smarter-fahren.de.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Bestellt am:/erhalten am: ______________________________________ Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________ Datum: ______________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________
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